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Lego® Reselling Gewerbe anmelden: So wirst du Lego Händler

🗓 Aktualisiert: 
👤 Marcus
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Wer Lego® Sets planmäßig einkauft, um sie weiterzuverkaufen, sollte vor dem Start die gewerbliche und steuerliche Einordnung klären. Eine private Sammlungsauflösung führt dagegen nicht allein wegen mehrerer Käufer oder eines Gewinns automatisch zu einem Gewerbe. Für Lego Investments gibt es deshalb keine pauschale Anmeldepflicht unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit.

Geltungsbereich: Deutschland. Rechtsstand: 14. Oktober 2026. Dieser Leitfaden richtet sich vor allem an angehende Einzelunternehmer. Er beschreibt die Vorbereitung eines Handels und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren, Gebühren und Formulare der Gewerbebehörden unterscheiden sich je nach Ort.

Wann brauchst du ein Lego® Gewerbe?

Für die einkommensteuerliche Einordnung nennt § 15 Absatz 2 EStG mehrere zusammengehörige Voraussetzungen: selbstständige und nachhaltige Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Ein einzelner Gewinn oder ein einzelnes dieser Merkmale genügt nicht für die pauschale Aussage, jeder Sammler müsse ein Gewerbe anmelden.

Die spätere Veräußerung privat und ohne Verkaufsabsicht angeschaffter Sammlerstücke kann auch in vielen Einzelverkäufen private Vermögensverwaltung bleiben. Das hat der Bundesfinanzhof im Urteil X R 18/19 erläutert. Ein laufender Wareneinkauf für einen organisierten Weiterverkauf ist anders zu prüfen. Auch die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft ist eine eigene Frage; eine Gewinnerzielungsabsicht ist dafür nach § 2 UStG nicht erforderlich.

Unser Steuer-Ratgeber für Lego® Verkäufe erklärt die Abgrenzung, private Veräußerungsgeschäfte und die unterschiedlichen Steuern. Eine Einordnung als Gewerbe bringt neben Möglichkeiten auch Kosten und Pflichten mit sich. Plane beispielsweise Aufzeichnungen, Steuererklärungen, Verbraucherrechte, Verpackungen und mögliche Rückgaben ein.

Gewerbeanmeldung: zuständige Stelle und Beginn

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt, muss dies nach § 14 GewO gleichzeitig der zuständigen Behörde anzeigen. Nutze das amtliche Angebot deiner Stadt oder Gemeinde und prüfe dort die benötigten Nachweise und Gebühren. Eine einheitliche bundesweite Pauschalgebühr gibt es in dieser Anleitung deshalb nicht.

Warte bei einem bereits begonnenen Handel nicht einfach auf den ersten Gewinn. Kläre mit der zuständigen Stelle, welcher Beginn anzugeben ist und wie eine gegebenenfalls verspätete Anzeige berichtigt wird. Eine rückwirkende Datumsangabe ist keine pauschale Erlaubnis, die Anmeldung aufzuschieben.

Vor einem Start im Nebenerwerb solltest du außerdem Arbeitsvertrag, mögliche Anzeige- oder Zustimmungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber und Auswirkungen auf deine Krankenversicherung prüfen. Diese Fragen hängen von deiner persönlichen Situation ab.

Angaben für das Formular vorbereiten

Die folgenden Abbildungen zeigen einen älteren GewA1-Formularstand zur Orientierung. Feldnummern und Online-Masken können heute anders aussehen. Verwende für die Anmeldung das aktuelle Formular deiner zuständigen Behörde und dessen Hinweise; die Bilder sind keine fertig ausgefüllte Vorlage.

GewA1

Betriebsinhaber und Registerangaben

Halte die tatsächliche Rechtsform und, soweit vorhanden, die Registerdaten bereit. Ein Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag ist etwas anderes als eine eingetragene Firma oder eine Gesellschaft. Lasse Angaben nicht allein deshalb weg, weil du einen kleinen Umsatz erwartest.

Feld 1-2

Persönliche Daten

Trage Namen, Anschrift und die weiteren verlangten Angaben sorgfältig ein. Die Behörde muss die anmeldende Person eindeutig zuordnen und bei Rückfragen erreichen können.

Feld 3-9

Angaben zum Betrieb

Orientiere dich an der konkreten Frage im aktuellen Formular. Eine Geschäftsbezeichnung, Vertretungsberechtigte oder eine Beteiligung an einer Gesellschaft darfst du nicht mit deinen privaten Personendaten verwechseln. Welche Angaben erforderlich sind, hängt von deiner Rechtsform ab.

Feld 10-11

Betriebsanschrift

Gib den tatsächlichen Standort des Betriebs an. Bei einer Tätigkeit von zuhause können Wohn- und Betriebsanschrift übereinstimmen. Prüfe gesondert, ob die vorgesehene Nutzung der Räume zulässig ist; eine Gewerbeanmeldung ersetzt diese Prüfung nicht.

Feld 12-14

Tätigkeit, Beginn und Umfang

Beschreibe, was du tatsächlich anbieten willst. Für einen entsprechenden Handel kann „Handel mit Baukästen und Konstruktionsspielzeug, insbesondere Lego® Sets“ ein Ausgangspunkt sein. Ergänze den Vertrieb über Internetplattformen oder weitere Waren nur, wenn dies zu deinem Vorhaben passt. Ob die Beschreibung ausreicht, klärst du mit der Behörde.

Feld 15-19

Gib den tatsächlichen Beginn, Haupt- oder Nebenerwerb und die verlangten Angaben zu Beschäftigten an. Übernimm keine Ja-/Nein-Antwort aus einer fremden Vorlage: Die Richtung der Frage kann je nach Formular abweichen.

Anlass der Anmeldung

Neugründung, Übernahme und Einrichtung einer weiteren Betriebsstätte sind unterschiedliche Vorgänge. Wähle den zutreffenden Anlass und fülle die dazugehörigen Felder aus.

Feld 20-26

Erlaubnisse und weitere Nachweise

Prüfe anhand der amtlichen Hinweise, welche Nachweise für dich erforderlich sind. Das betrifft beispielsweise aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen oder Besonderheiten deiner Tätigkeit. Eine Anleitung für einen typischen Set-Handel kann diese Prüfung nicht für jede Person übernehmen.

Feld 28-31

Abschluss und Bestätigung

Kontrolliere die Angaben vor dem Absenden beziehungsweise Unterzeichnen. Bewahre die Bestätigung der Anzeige zusammen mit deinen übrigen Geschäftsunterlagen auf.

Feld 32-33

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER

Die Gewerbeanmeldung ersetzt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht. Nach § 138 AO sind die steuerlich erforderlichen Angaben grundsätzlich elektronisch und innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu übermitteln. Die amtliche ELSTER-Seite zur Unternehmensgründung erklärt das Verfahren.

Für ein Einzelunternehmen findest du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei ELSTER. Er wird nicht grundsätzlich in Papierform beim Gewerbeamt ausgehändigt. Eine Papierabgabe ist nur im Rahmen der vorgesehenen Ausnahmen möglich.

Bereite unter anderem folgende Punkte vor:

  • Art und Beginn deiner Tätigkeit;
  • eine nachvollziehbare Umsatz- und Gewinnplanung;
  • voraussichtliche Einkaufswege und Kundengruppen;
  • die Behandlung der Umsatzsteuer;
  • die passende Gewinnermittlung und gegebenenfalls erforderliche Identifikationsnummern.

Schätze Umsätze und Gewinne realistisch. Trage keine absichtlich niedrigen Werte ein, um vermeintlich eine gewünschte Besteuerung zu erhalten. Die tatsächlichen Umsätze und gesetzlichen Voraussetzungen bleiben entscheidend. Besprich unklare Felder mit deiner Steuerberatung.

Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?

„Kleinunternehmer“ bezeichnet eine umsatzsteuerliche Regelung, keine eigene Rechtsform. Die Befreiung nach § 19 UStG setzt für in Deutschland ansässige Unternehmer grundsätzlich voraus, dass der maßgebliche Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Bei Aufnahme der Tätigkeit im laufenden Jahr gilt die Grenze von 25.000 €.

Bereits der Umsatz, der die jeweils geltende laufende Grenze überschreitet, ist steuerpflichtig. Lag der Vorjahresumsatz über 25.000 €, greift grundsätzlich ab Jahresbeginn die Regelbesteuerung. Die Übergänge beschreibt die ELSTER-Anleitung 2026.

FrageKleinunternehmerregelungRegelbesteuerung
Umsatzsteuer auf gewöhnliche inländische Set-VerkäufeBei erfüllten Voraussetzungen steuerfreiGrundsätzlich 19 %, soweit keine andere Regel greift
Umsatzsteuer aus betrieblichen EinkäufenGrundsätzlich kein Vorsteuerabzug für die steuerfreien UmsätzeVorsteuerabzug unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich
Einkommensteuer auf den GewinnWeiterhin zu prüfenWeiterhin zu prüfen
Aufzeichnungen und BelegeWeiterhin erforderlichWeiterhin erforderlich

Bei der Regelbesteuerung führst du Umsatzsteuer aus Verkäufen ab und kannst zulässige Vorsteuer aus Einkäufen gegenrechnen. Du zahlst die in einer Einkaufsrechnung enthaltene Umsatzsteuer nicht ein zweites Mal an das Finanzamt. Rechtsgrundlagen sind § 12 UStG und § 15 UStG.

Wer auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet, ist grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden. Vergleiche deshalb erwartete Endkundenpreise, Vorsteuer aus Investitionen, laufende Kosten und Wachstum. Ein Portfoliowert geteilt durch eine angenommene Haltedauer reicht als Umsatzplanung nicht aus: Relevant sind die Verkäufe und sonstigen maßgeblichen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr.

Beim Einkauf von Privatpersonen kann für bestimmte Weiterverkäufe die Differenzbesteuerung in Betracht kommen. Die Voraussetzungen und Rechenbeispiele findest du in unserem Lego® Steuer-Ratgeber. Auslandsgeschäfte können zusätzliche Pflichten auslösen und sollten vorab separat geklärt werden.

Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die betriebliche Steuernummer erhältst du nach der steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine zusätzliche Kennung des Bundeszentralamts für Steuern. Die Informationen des BZSt zur Beantragung erläutern das Verfahren.

Ob du sie für deine Geschäfte benötigst, hängt unter anderem von grenzüberschreitenden Vorgängen ab. Prüfe zusätzlich die aktuellen Nachweisanforderungen des jeweiligen Marktplatzes. Die pauschale Aussage, jeder Händler benötige sie allein wegen der Regel- oder Differenzbesteuerung, ist zu weitgehend.

Verkaufsangebote und Verbraucherrechte vorbereiten

Vor dem ersten Angebot brauchst du einen Ablauf für korrekte Produktangaben, Kundeninformationen, Bestellabwicklung und Rückgaben. Eine Gewerbeanmeldung allein erledigt diese Aufgaben nicht. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehören die Informationspflichten nach § 5 DDG und die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen nach § 312d BGB.

Lasse für deinen konkreten Vertriebskanal insbesondere Folgendes prüfen:

  • Anbieterkennzeichnung und Datenschutzinformationen;
  • Preise, Versandkosten, Lieferbedingungen und Zahlungsangaben;
  • Widerrufsbelehrung, Musterformular und Rückabwicklung;
  • Produktzustand, Vollständigkeit, Herstellerangaben und erforderliche Warnhinweise;
  • Rechnungsangaben und gegebenenfalls verwendete AGB.

AGB, Datenschutzerklärung und Rechnung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ein bloßer Textanhang an jeder Rechnung ist keine allgemeine Lösung für sämtliche Pflichten. Auch eine kopierte Warnung passt nicht automatisch zu jedem Lego Set.

Warnhinweis

Die Abbildung zeigt einen beispielhaften Warnhinweis aus der bisherigen Anleitung. Maßgeblich sind das genaue Produkt, dessen Kennzeichnung und die für dein Angebot geltenden Pflichten. Übernimm keine Alters- oder Sicherheitshinweise ungeprüft auf andere Sets.

Für Unterstützung bei Rechtstexten gibt es beispielsweise IT-Recht-Kanzlei und Händlerbund. Vergleiche vor einem Abschluss die aktuellen Leistungen, abgedeckten Plattformen, Aktualisierungen, Haftungsbedingungen und Preise. Ein Paket ersetzt nicht automatisch die Prüfung sämtlicher Besonderheiten deines Geschäfts.

Verpackungen und LUCID vor dem Versand prüfen

Seit dem 12. August 2026 gelten neue europäische Verpackungsregeln. Prüfe deshalb anhand der aktuellen ZSVR-Hinweise für Versand- und Onlinehändler, welche Hersteller- und Erzeugerrolle du für deine Verpackungen hast. Die Verantwortung kann davon abhängen, ob du vollständige Verpackungen beziehst, Komponenten zusammenfügst, Verpackungen veränderst oder unter eigener Marke anfertigen lässt.

Wenn du die erweiterte Herstellerverantwortung für eine systembeteiligungspflichtige Verpackung trägst, gehören Registrierung beziehungsweise Aktualisierung in LUCID, Systembeteiligung und Mengenmeldungen zu den erforderlichen Schritten. Registrierung und Vertrag mit einem Systembetreiber sind verschiedene Vorgänge. Die Verpackungskonformität ist zusätzlich zu prüfen.

Das gilt als Prüfauftrag auch bei wiederverwendeten Kartons. „Gebraucht“ beantwortet allein weder die Zuständigkeit noch sämtliche Pflichten. Bewahre Lieferantenangaben und Nachweise auf und kläre unklare Verpackungskombinationen vor dem Versand.

Lager, Buchführung und Verkaufsstart organisieren

Eine nachvollziehbare Bestandsliste hilft bei Einkauf, Verkauf und Rückgaben. Halte private Sammlungsstücke und betriebliche Handelsware auseinander. Erfasse Setnummer, Zustand, Menge, Einkaufsbeleg und den späteren Verkauf. Unsere Tipps zum Verwalten und Lagern einer Lego® Sammlung helfen bei der praktischen Organisation.

Kalkuliere vor einem größeren Einkauf neben dem Setpreis auch Plattformgebühren, Versand, Verpackung, Rückgaben, Lagerung und Steuern. Wähle Verkaufsplattformen nach ihren tatsächlichen Kosten und Anforderungen. Ein hoher erwarteter Marktwert allein sagt wenig darüber aus, welcher Betrag nach einem Verkauf übrig bleibt.

Für deinen Start sollten diese Punkte geklärt sein:

  1. Tätigkeit und steuerliche Einordnung prüfen.
  2. Gewerbe rechtzeitig bei der zuständigen Stelle anzeigen, soweit erforderlich.
  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fristgerecht übermitteln.
  4. Umsatzsteuerbehandlung und Aufzeichnungen einrichten.
  5. Angebote, Verbraucherinformationen und Verpackungspflichten prüfen.
  6. Belege, Bestand, Rückgaben und tatsächliche Umsätze laufend erfassen.

Die Brickfact App unterstützt dich bei der Übersicht über Sets, Kaufwerte und Angebote. Für steuerliche Aufzeichnungen und die rechtliche Gestaltung deines Handels benötigst du ergänzend die passenden Belege, Verfahren und gegebenenfalls fachliche Unterstützung.

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