/
Guides

Lego® Investments versteuern: Leitfaden für das Finanzamt

🗓 Aktualisiert: 
👤 Marcus
📘 Guides

Ob du auf einen Lego®-Verkauf Steuern zahlen musst, hängt zuerst davon ab, ob du deine private Sammlung verkaufst oder einen Handel betreibst. Danach sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer getrennt zu prüfen. Weder ein bestimmter Verkaufspreis noch die Bezeichnung „Privatverkauf“ entscheidet diese Fragen allein.

Geltungsbereich: Deutschland. Rechtsstand: 14. Oktober 2026. Dieser Ratgeber erklärt die allgemeinen Regeln für private Verkäufer und in Deutschland ansässige Einzelunternehmer. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei einem größeren Sammlungsverkauf, regelmäßigem Reselling oder Auslandsgeschäften solltest du die Einordnung mit einer Steuerberatung klären.

Deine FrageWorauf es ankommt
Verkaufe ich privat oder gewerblich?Herkunft der Sets, Einkaufsabsicht und tatsächliche Verkaufstätigkeit
Ist ein privater Verkaufsgewinn steuerpflichtig?Anwendbarkeit von § 23 EStG, Haltedauer und Gesamtgewinn
Gilt die Kleinunternehmerregelung?Umsatzgrenzen und weitere Voraussetzungen des § 19 UStG
Wie hoch ist mein Gewinn?Einnahmen, abziehbare Kosten und Art der Gewinnermittlung

Private Lego® Sammlung verkaufen

Eine privat aufgebaute Sammlung muss nicht an einen einzigen Käufer verkauft werden. Auch zahlreiche einzelne Verkäufe können zur privaten Vermögensverwaltung gehören. Der Bundesfinanzhof hat dies für Gegenstände klargestellt, die ursprünglich privat und ohne Verkaufsabsicht angeschafft wurden. Entscheidend bleiben die Umstände des Einzelfalls; die bloße Nutzung einer Handelsplattform macht dich nicht zum gewerblichen Händler. Siehe BFH, Urteil vom 17. Juni 2020, X R 18/19.

VerkaufssituationSteuerliche Einordnung
Privat ohne Verkaufsabsicht angeschaffte Sammlung, später an einen oder mehrere Käufer verkauftKann private Vermögensverwaltung bleiben; die Käuferzahl allein entscheidet nicht
Sets planmäßig zum Weiterverkauf eingekauft und laufend angebotenGewerbliche Einordnung anhand der gesamten Tätigkeit prüfen
Umfangreiche, nachhaltig organisierte VerkäufeUmsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft zusätzlich und gesondert prüfen

Das ist keine pauschale Steuerbefreiung für jeden Sammlungsverkäufer. Gezielter Wareneinkauf zum Weiterverkauf und ein planmäßig organisierter Handel können anders einzuordnen sein. Bewahre deshalb Kaufbelege, Informationen zur bisherigen Nutzung und Verkaufsaufzeichnungen auf. Besonders bei einer Mischung aus privaten Sets und Handelsware solltest du die Bestände nachvollziehbar trennen.

Umsatzsteuer separat prüfen: Deren Unternehmerbegriff setzt keine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Eine umfangreiche, nachhaltig organisierte Verkaufstätigkeit kann umsatzsteuerlich relevant sein, auch wenn die Gegenstände ursprünglich privat gekauft wurden. Das erläutert der BFH im Urteil V R 2/11; die gesetzliche Grundlage ist § 2 UStG.

Private Veräußerungsgeschäfte: ein Jahr und 1.000 € richtig verstehen

Bei privaten Verkäufen anderer Wirtschaftsgüter kann § 23 EStG greifen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind ausgenommen. Ob ein Lego Set als benutztes Spielzeug oder als Sammler- beziehungsweise Anlageobjekt einzuordnen ist, lässt sich nicht für alle Sets gemeinsam beantworten.

Für ein erfasstes Sammlerobjekt, das nicht als Einkunftsquelle genutzt wurde, liegt ein Verkauf nach mehr als einem Jahr grundsätzlich außerhalb dieser Vorschrift. Für gewerbliche Handelsware gilt diese private Jahresfrist nicht.

Die 1.000 € sind eine Freigrenze für den Gesamtgewinn aus den erfassten privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr. Sie sind weder Umsatzgrenze noch Freibetrag pro Set. Erst bei einem Gesamtgewinn von weniger als 1.000 € bleibt dieser nach § 23 steuerfrei; ab genau 1.000 € entfällt die Freistellung für den gesamten entsprechenden Gewinn. Ob tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt von der übrigen steuerlichen Situation ab.

Beispiel: Ein steuerlich erfasster privater Verkauf bringt 1.300 € ein. Nach 700 € Anschaffungskosten und 50 € unmittelbar zugehörigen Verkaufskosten bleiben 550 € Gewinn. Ohne weitere relevante Gewinne ist die Freigrenze unterschritten. Ein Erlös von 1.300 € macht dich deshalb nicht automatisch zum Gewerbetreibenden.

Wann ist Lego® Reselling gewerblich?

§ 15 Absatz 2 EStG verlangt eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Die Voraussetzungen werden gemeinsam betrachtet. Ein einzelner Gewinn, eine Haltedauer unter einem Jahr oder das Überschreiten der privaten 1.000-€-Freigrenze ersetzt diese Prüfung nicht.

Wer laufend Sets beschafft, um sie planmäßig weiterzuverkaufen, sollte die gewerbliche Einordnung bereits vor dem Start klären. Die Schritte zur Anmeldung beschreiben wir im Ratgeber zum Lego® Reselling-Gewerbe. Eine Gewerbeanmeldung und die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung sind unterschiedliche Dinge: Auch ein Kleinunternehmer kann ein Gewerbe betreiben.

Meldet die Verkaufsplattform meine Verkäufe?

Die Melderegeln für Plattformen schaffen keine neue Steuerfreigrenze. Nach § 4 Absatz 5 PStTG greift die dortige Ausnahme für Warenverkäufe nur, wenn über dieselbe Plattform im Meldezeitraum weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 € Vergütung zusammenkommen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass du Steuern schuldest oder gewerblich handelst. Umgekehrt können steuerliche Pflichten auch unter diesen Meldeschwellen bestehen. Gleiche Plattformabrechnungen mit deinen eigenen Belegen ab, damit du Einnahmen, Gebühren, Rückgaben und Anschaffungskosten erklären kannst.

Welche Steuern können beim gewerblichen Verkauf anfallen?

Einkommensteuer auf den Gewinn

Bei einem Einzelunternehmen geht der steuerliche Gewinn in die persönliche Einkommensteuer ein. Umsatz ist dabei nicht gleich Gewinn. Betrieblich veranlasste Aufwendungen können Betriebsausgaben sein; private Ausgaben werden durch eine Gewerbeanmeldung nicht automatisch abziehbar. Maßgeblich ist unter anderem § 4 EStG.

Collage Absetzen

Typische Prüfposten sind Wareneinkauf, Plattformgebühren, Versandmaterial, Versandkosten und betrieblich genutzte Ausstattung. Für gemischt genutzte Geräte, ein Arbeitszimmer oder Lagerflächen gelten eigene Voraussetzungen. Belege allein machen eine Ausgabe noch nicht vollständig abziehbar.

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 bei Einzelveranlagung 12.348 €. Er bezieht sich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen, nicht auf den Bruttolohn und nicht zusätzlich auf den Lego-Gewinn. Die Grundlage steht in § 32a EStG.

Gewerbesteuer

Für natürliche Personen und Personengesellschaften sieht § 11 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag vor. Gewerbeertrag und einfacher Kassenüberschuss müssen nicht identisch sein. Der Freibetrag gilt nicht in gleicher Weise für eine GmbH. Ein bundesweit einheitlicher Gewerbesteuersatz lässt sich daraus nicht ableiten.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer betrifft grundsätzlich die ausgeführten Umsätze. Bei gewöhnlichen steuerpflichtigen Lego-Verkäufen im Inland gilt der allgemeine Steuersatz von 19 % nach § 12 UStG. Ob eine Steuerbefreiung für Kleinunternehmer oder eine Sonderregel wie die Differenzbesteuerung greift, ist anschließend zu prüfen.

Kleinunternehmerregelung: Grenzen seit 2025

Für in Deutschland ansässige Unternehmer sind die betreffenden Umsätze nach § 19 UStG steuerfrei, wenn der maßgebliche Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Es geht um Umsatz, nicht um Gewinn. Die alte Grenze von 22.000 € ist für die hier erläuterten aktuellen Regeln überholt.

SituationBedeutung für die Kleinunternehmerregelung
Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €Die Vorjahresbedingung ist erfüllt
Vorjahresumsatz über 25.000 €Im Folgejahr gilt grundsätzlich die Regelbesteuerung ab Jahresbeginn
Laufendes Jahr über 100.000 €Bereits der Umsatz, der die Grenze überschreitet, ist steuerpflichtig
Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im laufenden JahrEs gilt die Grenze von 25.000 €; bereits der überschreitende Umsatz ist steuerpflichtig

Die Regeln für Überschreitung und Gründungsjahr erläutert die amtliche ELSTER-Anleitung für 2026. Überwache daher die tatsächlichen Umsätze fortlaufend; eine niedrige Schätzung im Fragebogen sichert die Steuerbefreiung nicht.

Als Kleinunternehmer weist du für diese steuerfreien Umsätze keine Umsatzsteuer gesondert aus. Für damit zusammenhängende Einkäufe besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Die Befreiung beseitigt weder Einkommensteuer noch Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Bei Importen, EU-Geschäften oder Leistungen aus dem Ausland können zusätzliche Umsatzsteuerpflichten entstehen.

Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Dieser Verzicht bindet grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre. Ob er sinnvoll ist, hängt etwa von deinen Kunden, Einkaufskosten und Investitionen ab. Ein Wechsel kann auch eine Prüfung des früheren Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG auslösen; die Aussage „früher gezahlte Umsatzsteuer ist immer verloren“ wäre zu pauschal.

Regelbesteuerung: Umsatzsteuer und Vorsteuer auseinanderhalten

Bei der Regelbesteuerung schuldest du die Umsatzsteuer auf deine steuerpflichtigen Verkäufe. Umsatzsteuer aus betrieblichen Eingangsrechnungen kannst du unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen. Du führst also nicht die auf deinen Einkäufen ausgewiesene Steuer nochmals an das Finanzamt ab. Bei einem Einkauf von einer Privatperson gibt es regelmäßig keine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer und damit keinen entsprechenden Vorsteuerabzug.

Ein vereinfachtes Beispiel mit einem neuen Set zeigt den Unterschied. Angenommen werden gleicher Endkundenpreis, ein Einkauf mit ordnungsgemäßer Rechnung über 119 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer und keine weiteren Kosten:

RechnungKleinunternehmerRegelbesteuerung
Bezahlter Einkaufspreis119 €119 €
Verkaufspreis an den Kunden238 €238 €
Im Verkauf enthaltene Umsatzsteuer0 €38 €
Abziehbare Vorsteuer aus dem Einkauf0 €19 €
Umsatzsteuer-Zahllast aus diesen beiden Vorgängen0 €19 €
Verbleibender Überschuss vor weiteren Kosten und Ertragsteuern119 €100 €

Das Beispiel beweist nicht, dass Kleinunternehmer immer besser fahren. Bei anderen Einkaufskosten, größeren Investitionen oder Geschäftskunden kann die Rechnung anders ausfallen. Die Umsatzsteuer-Zahllast eines gesamten Betriebs umfasst zudem weitere Vorgänge.

Differenzbesteuerung beim Ankauf von Privatpersonen

Die Differenzbesteuerung ist eine besondere Umsatzsteuerregel für bestimmte Wiederverkäufe beweglicher Gegenstände nach § 25a UStG. Sie kann beispielsweise beim Ankauf von Privatpersonen in Betracht kommen. Nicht jedes gebrauchte Set erfüllt automatisch alle Voraussetzungen; Einkaufsweg, Lieferant und Belege sind entscheidend.

Bei Anwendung der Regel wird die Umsatzsteuer aus der positiven Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet. Diese Differenz enthält die Steuer bereits. Sie entspricht außerdem nicht dem endgültigen Gewinn, weil etwa Plattform- und Versandkosten noch fehlen.

Beispiel ohne weitere Kosten: Du kaufst ein Set von privat für 100 € und verkaufst es für 200 €. Bei zulässiger Differenzbesteuerung beträgt die Differenz 100 € und die enthaltene Umsatzsteuer 100 € × 19 / 119 = 15,97 €. Nach Einkauf und dieser Steuer bleiben 84,03 € vor weiteren Kosten und Ertragsteuern.

Zum Vergleich: Ohne Differenzbesteuerung enthält ein regelbesteuerter Bruttoverkaufspreis von 200 € 31,93 € Umsatzsteuer (200 € × 19 / 119). Es sind nicht 38 €. Beim angenommenen privaten Einkauf fehlt eine abziehbare Vorsteuer; es verbleiben 68,07 € vor weiteren Kosten und Ertragsteuern.

Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer nicht gesondert in der Rechnung ausgewiesen; stattdessen ist die gesetzliche Sonderregelung anzugeben. Beachte dazu § 14a Absatz 6 UStG. Lasse das Verfahren und die getrennten Aufzeichnungen vor der Anwendung einrichten.

Gewinnermittlung, Reinvestitionen und Belege

Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt nach § 4 Absatz 3 EStG in Betracht, wenn keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht und du nicht freiwillig Bücher mit Abschlüssen führst. Die Kleinunternehmerregelung entscheidet diese Frage nicht.

Reinvestition

Geld wieder in Sets zu stecken ist kein allgemeines Versprechen auf Steuerfreiheit. Zeitpunkt und Behandlung von Ausgaben hängen von der Gewinnermittlung und der Art des Wirtschaftsguts ab. Besonders bei einem größeren Lagerbestand, dem Wechsel der Gewinnermittlung oder der Einlage privater Sets sollte die Behandlung vorher geklärt sein. Kaufe keine Ware allein deshalb, weil du dir davon eine Steuerersparnis versprichst.

Für einen nachvollziehbaren Bestand helfen folgende Angaben:

  • Setnummer, Menge und Zustand;
  • Kaufdatum, Kaufpreis und Einkaufsbeleg;
  • Herkunft aus Privatsammlung oder betrieblichem Einkauf;
  • Verkaufsdatum, Verkaufspreis und Abrechnung;
  • Gebühren, Versandkosten, Rückgaben und Erstattungen;
  • angewandte umsatzsteuerliche Behandlung.

Die Brickfact App kann dir bei der Übersicht über Sets und Kaufwerte helfen. Eine Sammlungsübersicht ersetzt keine steuerlich erforderlichen Belege oder Buchführung. Auch eine angezeigte Marktwertsteigerung ist noch kein Verkaufserlös.

Laden im App Store
Jetzt bei Google Play
Brickfact Deals

Steuerberatung für deinen Lego® Verkauf vorbereiten

Suche eine Steuerberatung mit Erfahrung im Onlinehandel und bei privaten Sammlungsverkäufen. Für das erste Gespräch sind deine Einkaufs- und Verkaufsbelege, eine Bestandsliste, die genutzten Plattformen und die geplanten Absatzländer hilfreicher als eine pauschale Renditeschätzung.

Kläre insbesondere die Abgrenzung privat/gewerblich, die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft, die passende Gewinnermittlung und die Behandlung deiner Einkaufswege. Bei regelmäßigem Handel kommen die Schritte zur Gewerbeanmeldung und zum Verkaufsstart hinzu. So weißt du vor dem nächsten größeren Einkauf, welche Unterlagen und laufenden Pflichten dein konkretes Vorhaben erfordert.

Disclaimer
LEGO® ist eine Marke der LEGO Gruppe, durch die die vorliegende Webseite jedoch weder gesponsert noch autorisiert oder unterstützt wird. Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen, die ihr über Links zu Amazon auf unserer Website abschließt. Der Preis für euch bleibt gleich, aber ihr unterstützt damit dieses Projekt ❤️ .
© 2026 Brickfact. All Rights Reserved